Anwälte für Aufklärung bitten Leopoldina um eidesstattliche Versicherung

'Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“ Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt.

 

Da sich die Gerichte – etwa bei der Überprüfung von Quarantäne-Maßnahmen nach positivem PCR-Test – inzwischen auch auf diese Aussage berufen, bitten die Anwälte für Aufklärung diese Professorinnen und Professoren der Leopoldina um eidesstattliche Versicherung der folgenden Aussage: „Die seit März 2020 millionenfach durchgeführten PCR-Tests sind imstande, ein vermehrungsfähiges SARS-CoV2-Virus, also einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG und damit eine akute Infektion im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 44a IfSG nachzuweisen.“ ' Zitat Jouwatch

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