Impfbefehl verweigert – Soldat zu Bewährungsstrafe verurteilt

EXKLUSIV: Jetzt spricht die Frau des Hauptfeldwebels

"Am 24. November 2021 hat das Bundesverteidigungsministerium die Impfung gegen Corona in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ aufgenommen. Damit besteht für alle Angehörigen der Bundeswehr seither eine faktische Duldungspflicht, ebenso wie zum Beispiel für Impfungen gegen Influenza, Hepatitis, Masern oder Röteln. Wie eigentlich nicht anders zu erwarten und ganz der bisherigen Linie der deutschen Gerichte in solchen Fällen folgend, wurde diese Dienstvorschrift in der vergangenen Woche vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Zwei Soldaten hatten in Leipzig geklagt und unter anderem damit argumentiert, dass die Corona-Impfung nicht ausreichend erforscht sei und dadurch weder eine Übertragung noch eine Ansteckung verhindert werden könne." Zitat Reitschuster.de

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