Michael Ballweg, 27.02.2021 - Recht auf Widerstand Art. 20 Abs. 4 GG

"Recht auf Widerstand Prof. Harbarth sieht das Recht auf Widerstand dann als gegeben an, wenn versucht werde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und andere Abhilfe nicht möglich wäre. "Dass dies heute der Fall sein soll, lässt sich nicht ernstlich vertreten."

"Leider doch, denn wenn wir weiter abwarten bis der digitale Überwachungsstaat realisiert wurde, dann wird es zu spät sein!

Fassen wir zusammen, eine kleine Elite verhängt einen Lockdown weltweit und nimmt der Bevölkerung die wichtigsten Grundrechte wegen einer angeblich 'gefährlichen Pandemie', obgleich weder der Virus nachgewiesen wurde oder eine Übersterblichkeit im Jahr 2020 bestand, die Statistik der Übersterblichkeit vom Jahre 2020 jedoch ganz klar zeigt, dass es keine 'gefährliche Pandemie' gab. Diese selbsternannte Elite besitzt die Massenmedien und hat Führungskräfte in Politik, Wirtschaft und allen wichtigen Bereichen der Gesellschafft installiert, die ihren Anweisungen zwangsweise folgen, da sie andersfalls für sie schmerzhaften Maßnahmen erwarten müssten! Nur auf diese Art und Weise konnte es dieser kleinen  ‚Elite‘  gelingen eine 'virtuelle Pandemie‘ medial zu inszenieren und die Welt in Panik zu versetzen!" Kommentar WM

Michael Ballweg, 27.02.2021   Recht auf Widerstand Art. 20 Abs. 4 GG

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