Masernimpfpflicht: Ordnungswidrigkeitsverfahren eingestellt!
Gastbeitrag von Klaus Sauerland: Ein Basismitglied und Vater eines schulpflichtigen Kindes berichtet zum Verfahren in Braunschweig
Im Jahr 2024 wurde gegen meinen Sohn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Masernimpfpflicht eingeleitet. Die Hauptverhandlung fand vor dem zuständigen Amtsgericht statt.
Im Text, Auszug: "Er stellte fest, dass bei rund 700.000 geimpften Kindern jährlich etwa 118 schwere Nebenwirkungen auftreten, während in den letzten Jahren nur 20–25 Masernerkrankungen jährlich registriert wurden. Nach der WHO-Definition gilt die Krankheit damit als nahezu ausgerottet."