Endlich! Für das Kindeswohl entschieden

 

„Ohne eine solche Gefahrenabwägung durch den, der es am Ende einer Befehlskette persönlich von einem 8-jährigen Kind verlangt, ist der Test ein invasiver Eingriff, dessen Folgen weder das Kind noch die Eltern abschätzen können und daher nicht in Kauf nehmen müssen. [..] Zu untersuchen wäre die Unschädlichkeit der gelieferten Tests nach der Gefahrenstoffverordnung durch die verantwortliche Schulleitung gewesen. Sind diese schadstofffrei und für die Verwendung am oder gar durch das Kind zugelassen? [..] Befinden sich dort etwa Chemikalien wie das Sterilisierungsmittel Ethylenoxid (EO), welches als endokriner Disruptor, wenn er in den Körper gelangt, bereits in geringen Mengen das Hormonsystem verändert und dadurch zu Schäden führen kann. [..]“

AG Halle (Saale): verkündetes Urteil 98 C 2116/21 vom 14.12.23. 

 Montag, 1. Januar 2024 15h40m21s 002 Endlich! F�r das Kindeswohl entschieden   Amtsgericht Halle   MWGFD   Google Chrome